Die E-Bilanz kommt.
Alle bilanzierenden Unternehmen werden ab 2013 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Das Anwendungsschreiben des BMF vom 28.09.2011 enthält die abschließenden Umsetzungsregeln für die E-Bilanz. Außerdem sind ergänzende Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen enthalten.
Zeitlicher Anwendungsbereich – Nichtbeanstandungsregelung
Die elektronische Abgabe von Steuerbilanzen gemäß § 5b EStG per Datenfernübertragung erfolgt
- grundsätzlich für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2011 beginnen
- durch die Nichtbeanstandungsregelung kann für 2012 allerdings noch die Abgabe in Papierform erfolgen
- für Steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art oder auch ausländische Unternehmen mit in Deutschland liegenden Betriebsstätten für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2014 beginnen.
Taxonomien
Die Taxonomien regeln den Mindestumfang der zu übermittelnden Daten. Sie können unter www.eSteuer.de abgerufen werden. Unter dem Begriff Taxonomie ist im Wesentlichen ein erweiterter Kontenrahmen zu verstehen. Sie regelt auch die einzelnen Positionen sowie die Gliederungstiefe von Bilanz und GuV.
XBRL
Die Datensätze müssen der steuerlichen XBRL-Taxonomie entsprechen. XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch.
Umstellung der Systeme
Häufig wurde die Steuerbilanz durch manuelle Korrekturen aus der HGB-Bilanz erstellt. Dieses Vorgehen wird zukünftig aus folgenden Gründen nicht mehr geeignet sein:
- gestiegene Komplexität
- detailliertere Gliederung
- zukünftig sind steuerliche Bilanzen einschließlich GuV zu übermitteln, die steuerlichen Änderungen sollten bereits beim Buchen erfasst werden
Vielen Dank für diesen Beitrag über elektronische Bilanzen. Gut zu wissen, dass schon seit 2013 eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz gilt. Kürzlich haben wir ein bilanzpflichtiges Unternehmen gegründet und werden uns mal mit einer Steuerberatungsgesellschaft beraten.