Die Buchführungspflicht – Wer muss bilanzieren?
- Alle Kaufleute, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben.
- Nicht-Kaufleute, die
- einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro oder
- einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro im Kalenderjahr erzielen
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG und AG); sie gelten immer als Kaufleute.
- Personengesellschaften wie z.B. Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft
Ausnahme:
Einzelkaufleute, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zum Stichtag
- einen Umsatz von nicht mehr als 500.000 Euro und
- einen Gewinn von nicht mehr als 50.000 Euro erzielen
Für freiberuflich Tätige besteht keine Bilanzierungspflicht.
Pingback: Buchführung: E-Bilanz