GWG Grenze ab 2018

Die GWG Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) wird ab dem 01.01.2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). Was bedeutet das jetzt für Sammelposten, Wahlrecht und Abschreibung?

  1. GWG können ab dem 01.01.2018 im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten den Wert von 800 Euro nicht übersteigen (vorher 410 Euro).
  2. Der untere Grenzwert für GWG’s gem. § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG wird von 150 € auf 250 € angehoben.
  3. Als Folge wird auch die Grenze für die Aufzeichnungspflicht von GWG’s von 150 € auf 250 € angehoben.
  4. Die neuen Grenzwerte für die Nutzung der Sammelposten-Regelung nach § 6 Abs. 2a EStG liegen zwischen 250,01 € und 1.000 €.

Die Wahlmöglichkeit, Wirtschaftsgüter in einem Sammelposten zusammenzufassen und über fünf Jahre abzuschreiben, bleibt bestehen. Es gilt auch weiter, dass die Entscheidung für einen Sammelposten einheitlich für alle im Wirtschaftsjahr angeschafften GWG getroffen werden muss.

Geschenke an Geschäftspartner

Machen Sie Geschenke an Geschäftspartner, sollten Sie folgende Punkte beachten:

Wenn der Inhaber einer Firma seinem Geschäftspartner etwas schenkt, kann er die Kosten dafür als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

ACHTUNG:

  1. das Geschenk muss aus betrieblichen Gründen gemacht werden
  2. es darf damit keine Gegenleistung verbunden sein
  3. der Kaufpreis muss unter 35,00 Euro pro Jahr und beschenkter Person liegen (Freigrenze: ist der Betrag höher, ist der Kaufpreis komplett nicht mehr als Betriebsausgabe zu verbuchen – der Kaufpreis wird zur Privatausgabe = Entnahme aus dem Betriebsvermögen = privat in der Einkommensteuer nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG versteuern)
  4. jedes Geschenk muss ab einem Wert von 10,00 Euro in der Buchhaltung mit dem Namen des Begünstigten und dem Anlass erfasst werden

Schenkt man seinem Geschäftspartner etwas, das er nur betrieblich nutzen kann, entfällt die 35-Euro-Freigrenze. Solche Geschenke dürfen teurer sein.

Zu beachten ist, dass der beschenkte Geschäftspartner das Geschenk als Einnahme behandeln muss. Daraus folgt, dass er für diese Einnahme Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen muss. Um den Geschäftspartner damit nicht zu belasten, kann das Geschenk im Vorab pauschal mit 30% von uns versteuert werden. Am besten weisen wir ihn darauf hin, dass wir das Geschenk bereits versteuert haben, damit er die Steuer nicht auch noch zahlt. Laut Einkommensteuergesetz sind wir sogar verpflichtet, ihm dies mitzuteilen (§ 37b EStG).  Auch diese Pauschalsteuer kann von uns als Betriebsausgabe angesetzt werden.

Allerdings ist hier zu beachten, wer ein Geschenk pauschal versteuert, muss das für alle Kunden und alle Geschenke machen, ohne Ausnahme. Pro Person und Jahr dürfen Sie maximal Geschenke mit einem Wert bis 10.000 Euro pauschal versteuern.

Für kleinere Geschenke mit einem Wert bis zu 10,00 Euro wird keine Steuern fällig, hier spricht man von so genannten Streuartikeln.

Microsoft Excel: PivotTable-Bericht

In diesem Workshop möchte einmal zeigen, wie man einen „PivotTable-Bericht“ erstellt. Dieses Werkzeug ist sehr mächtig und ermöglicht das Auswerten von kleinen bis zu sehr großen Datenmengen und das mit nur wenigen Arbeitsschritten. Weiterhin ist so ein Bericht nach der Erstellung ganz einfach zu bearbeiten, und kann die Daten auf Wunsch nach ganz anderen Kriterien auswerten.
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§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmerregelung). Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.