Was ist zu beachten, wenn wir Rechnungen der Kategorie Inland – Ausgeführte Lieferung nach § 13b UStG buchen?
Wir wollen nun eine Rechnung, welche der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG unterliegt erstellen. Das wird auch als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet. Dieses Verfahren gilt für folende Inlandslieferungen:
- Verkauf von bestimmten Abfallwertstoffen, Metallen und Edelmetallen.
- Beim Handel mit Strom zwischen Unternehmen und Wiederverkäufern und beim Handel mit Gas zwischen Wiederverkäufern.
- Verkauf von größeren Mengen von Mobilfunkgeräten, Tablet-PC und Schaltkreisen.
Wenn wir also nun eine Rechnung der Kategorie Inland – Ausgeführte Lieferung nach § 13b UStG buchen wollen, wird diese vorerst den folgenden Bereichen zugeordnet:
- Verkauf von Abfallwertstoffen, Metallen, Strom und Gas
- Verkauf von Mobilfunkgeräten, Tablet PC, Schaltkreisen etc., wenn die Auftragssumme über 5.000 Euro liegt
Das machen wir so, weil die Nettobeträge in der Umsatzsteuer-Voranmeldung getrennt zu erfassen sind und demzufolge auch unterschiedliche Konten bebucht werden.
Beispiel – Verkauf von Abfallwertstoffen, Metallen, Strom und Gas:
Wir fakturieren eine Ausgangsrechnung über 1.000 Euro an einen inländischen Kunden für die Entsorgung von Kupferabfällen. Da Kupfer in der Anlage 3 des UStG aufgeführt ist, schuldet der Kunde die Umsatzsteuer. Wir tragen den Nettoumsatz in das Feld 60 unserer Umsatzsteuer-Voranmeldung ein.
Buchung SKR03:
- 8337 – Erlöse aus Leist., für die der Leistungsempfänger die USt nach § 13b UStG schuldet = 1.000,00 – (USt-VA Feld 60)
Beispiel – Verkauf von Mobilfunkgeräten, Tablet PC, Schaltkreisen etc., wenn die Auftragssumme über 5.000 Euro liegt:
Wir haben an einen deutschen Kunden Mobilfunkgeräte im Wert von 10.000 Euro verkauft. Die Rechnung enthält wegen §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
Buchung SKR03:
- 8335 – Erlöse aus Lieferungen von Mobilfunkgeräten/Schaltkreisen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet = 10.000,00 – (USt-VA Feld 68)
Beispiele, die in diese Kategorie fallen, finden Sie im Anwendungserlass 13b.7 UStAE des Bundesfinanzministeriums.
Umsatz § 13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren
Abfallwertstoffe und Metalle nach § 13b UStG
Mobilfunkgeräte, Tablett-Computer nach § 13b UStG
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