Zusätzliche Informationen zum Thema Mobilfunkgeräte, Tablet-Computer nach § 13b UStG.
Die Rechtsgrundlage für die Steuerschuldumkehr bei z.B. Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen, sofern die Auftragssumme über 5000 € im Jahr liegt, ist § 13b Abs. 2 Nr. 10 in Verbindung mit Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Beispiele sind im 13b.7 UStAE aufgeführt.
Navigationsgeräte, Spielkonsolen, MP3-Player, Antennen, Kondensatoren, und elektronische Filter gehören nicht zu den Geräten, die der Steuerschuldumkehr unterliegen.
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