So müssen wir den Normalfall einer Ausgangsrechnung Inland buchen.
Liegt uns also eine Ausgangsrechnung für von unserem Unternehmen erbrachte Lieferungen oder Leistungen vor, ist in der Regel nur der ausgewiesene Steuerbetrag für die Buchung von Bedeutung. Wir buchen also auf die Ertragskonten mit den entsprechenden Steuersätzen von 19% oder 7%. Wahrscheinlich können Sie direkt den Bruttobetrag auf das Ertragskonto buchen, Ihre Software wird dann den Vorsteueranteil selbsständig auf das korrekte Vorsteuerkonto buchen und nur den Nettobetrag auf das Ertragskonto.
Beispiel:
Wir haben unserem Kunden eine Rechnung über erbrachte Dienstleistungen in Höhe von 1000 Euro zuzüglich 19% Umsatzsteuer sowie den Verkauf von Lebensmitteln von 500 Euro zuzüglich 7% Umsatzsteuer geschickt.
Buchung SKR03:
- 8400 – Erlöse – 19% USt = 1000,00 – (USt-VA Feld 81)
- 1776 – Umsatzsteuer 19% = 190,00 – (USt-VA rechts neben Feld 81)
- 8300 – Erlöse – 7% USt = 500,00 – (USt-VA Feld 86)
- 1771 – Umsatzsteuer 7% = 35,00 – (USt-VA rechts neben Feld 86)
In den meisten Fällen wird aber Ihre Fakturierung eine Schnittstelle zur Buchhaltung haben und die entsprechenden Buchungssätze zum Import bereitstellen.
Umsatz Inland
Umsatz EU Ausland
Umsatz Drittland
Umsatz § 13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren