Das ist der Normalfall, wir bekommen eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer von einem anderen Unternehmer aus dem Inland und müssen diese mit Vorsteuer buchen.
Ist die Vorsteuer abzugsfähig, werden die Bruttobeträge der Rechnungen zusammen mit dem richtigen Steuersatz von 7% oder 19% auf die entsprechenden Konten gebucht. Die Buchführungssoftware rechnet die Steuer dann automatisch heraus und bucht diese auf den entsprechenden Vorsteuerkonten. Außerdem werden die Steuerbeträge gesammelt und in das Feld 66 der Umsatzsteuer-Voranmeldung übertragen.
Im Folgenden nun 3 Beispiele wie wir die Eingangsrechnung Inland buchen.
Beispiel 1:
Wir erhalten eine Rechnung für empfangene Dienstleistung über 1000 Euro zuzüglich 19% Umsatzsteuer.
Buchung SKR03:
- 3100 – Fremdleistungen 19% = 1000,00
- 1576 – Abziehbare Vorsteuer 19% (USt-VA Feld 66) = 190,00
Beispiel 2:
Wir bekommen eine Rechnung über unseren Lebensmitteleinkauf in Höhe von 200 Euro zuzüglich 7% Umsatzsteuer.
Buchung SKR03:
- 3300 – Wareneinkauf 7% = 200,00
- 1571 – Abziehbare Vorsteuer 7% (USt-VA Feld 66) = 14,00
Beispiel 3:
Unser Autohaus schickt uns die Kfz-Reparatur-Rechnung in Höhe von 450 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Buchung SKR03:
- 4540 – Kfz – Reparaturen 19% = 450,00
- 1576 – Abziehbare Vorsteuer 19% (USt-VA Feld 66) = 85,50
Eingangsrechnung und die Vorsteuer
Ist Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt und sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Vorsteuer über die Umsatzsteuerformulare vom Finanzamt zurück.
Voraussetzungen sind, eine einwandfreie Rechnung muss vorliegen und die Lieferung bzw. Leistung und oder die Zahlung muss erbracht sein.
Umsatz Inland
Umsatz EU Ausland
Umsatz Drittland
Umsatz § 13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren