Was ist zu beachten, wenn wir Rechnungen der Kategorie Inland – Empfangene Leistung nach § 13b UStG buchen?
Wir haben also eine Rechnung zum Thema Inland – Empfangene Leistung nach § 13b UStG buchen vorliegen, die der Steuerschuldumkehr unterliegt. Das wird auch als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit dieses Verfahren für Inlandsleistungen gilt?
- Das Unternehmen muss selbst Bauleistungen ausführen und Geschäfte mit anderen bauleistenden Unternehmen machen.
- Das Unternehmen muss selbst Gebäudereinigungsleistungen ausführen und Geschäfte mit anderen Gebäudereinigungsfirmen machen.
Beispiel für Bauleistungen:
Wir sind ein Unternehmen welches Bauleistungen erbringt und wir haben die Bescheinigung UST 1 TG vom Finanzamt erhalten. Nun haben wir eine Rechnung über eine empfangene Bauleistung in Höhe von 500 Euro erhalten, die Umsatzsteuer wurde nicht ausgewiesen. Die Rechnung enthält den Hinweis auf § 13b UStG.
Buchung SKR03:
- 3120 – Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers 19% VSt und 19% USt = 500,00 – (USt-VA Feld 84)
- 1786 – Umsatzsteuer 19% nach § 13b UStG Bauleistungen = 95,00 – (USt-VA Feld 85)
- 1577 – Abziehbare Vorsteuer 19% nach § 13b UStG = 95,00 – (USt-VA Feld 67)
Hier sollten wir nachsehen, ob in unserer Buchführungssoftware das Konto 3120 als ein sogenanntes Automatikkonto angelegt ist. Dann sollten nämlich die Buchungen für Vor- und Umsatzsteuer nebst Eintrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung automatisch erfolgen.
Beispiel für Gebäudereinigungsleistungen:
Wir haben ein Gebäudereinigungsunternehmen und haben die Bescheinigung UST 1 TG vom Finanzamt erhalten. Uns liegt nun eine Rechnung über eine empfangene Gebäudereinigung in Höhe von 500 Euro vor, mit dem Hinweis auf den § 13b UStG. Auch auf dieser Rechnung wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen.
Buchung SKR03:
- 3160 – Leistungen nach § 13b UStG mit Vorsteuerabzug = 500,00 – (USt-VA Feld 84)
- 1787 – Umsatzsteuer 19% nach § 13b UStG sonst. Leist. = 95,00 – (USt-VA Feld 85)
- 1577 – Abziehbare Vorsteuer 19% nach § 13b UStG = 95,00 – (USt-VA Feld 67)
Hier sollten wir nachsehen, ob in unserer Buchführungssoftware das Konto 3160 als ein sogenanntes Automatikkonto angelegt ist.
Umsatz § 13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren
Bauleistungen nach § 13b UStG
Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b UStG