Was ist zu beachten, wenn wir Rechnungen der Kategorie Inland – Empfangene Lieferung nach § 13b UStG buchen?
Wir haben nun eine Rechnung, welche der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG unterliegt vorliegen. Das wird auch als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet. Dieses Verfahren gilt für folende Inlandslieferungen:
- Einkauf von bestimmten Abfallwertstoffen, Metallen und Edelmetallen.
- Beim Handel mit Strom zwischen Unternehmen und Wiederverkäufern und beim Handel mit Gas zwischen Wiederverkäufern.
- Einkauf von größeren Mengen von Mobilfunkgeräten, Tablet-PC und Schaltkreisen.
Wenn wir also nun eine Rechnung der Kategorie Inland – Empfangene Lieferung nach § 13b UStG buchen wollen, wird diese vorerst den folgenden Bereichen zugeordnet:
- Einkauf von Abfallwertstoffen, Metallen, Strom und Gas
- Einkauf von Mobilfunkgeräten, Tablet PC, Schaltkreisen etc., wenn die Auftragssumme über 5.000 Euro liegt
Das machen wir so, weil sowohl die Nettobeträge als auch die Umsatzsteuerbeträge in der Umsatzsteuer-Voranmeldung getrennt zu erfassen sind und demzufolge auch unterschiedliche Konten bebucht werden.
Beispiel – Einkauf von Abfallwertstoffen, Metallen, Strom und Gas:
Wir erhalten eine Eingangsrechnung über 1000 Euro einer inländischen Entsorgungsfirma für die Entsorgung unserer Kupferabfälle. Da Kupfer in der Anlage 3 des UStG aufgeführt ist, schulden wir die Umsatzsteuer.
Buchung SKR03:
- 3160 – Leistungen nach § 13b UStG mit Vorsteuerabzug = 1000,00 – (USt-VA Feld 84)
- 1787 – Umsatzsteuer 19% nach § 13b UStG sonst. Leist. = 190,00 – (USt-VA Feld 85)
- 1577 – Abziehbare Vorsteuer 19% nach § 13b UStG = 190,00 – (USt-VA Feld 67)
Beispiel – Einkauf von Mobilfunkgeräten, Tablet PC, Schaltkreisen etc., wenn die Auftragssumme über 5.000 Euro liegt:
Wir haben bei einer deutschen Firma Mobilfunkgeräte im Wert von 10.000 Euro eingekauft. Die Rechnung enthält wegen §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
Buchung SKR03:
Der SKR03 sieht hier bisher noch kein gesondertes Ertrags- und Umsatzsteuerkonto vor. Wir sollten also ganz neue Konten anlegen oder vorhandene nicht genutzte abändern, wie im folgenden Buchungsvorschlag.
- 3200 – Wareneingang = 10.000,00 – (USt-VA Feld 78) Kontobezeichnung, Steuerschlüssel und Feld für die USt-VA anpassen
- 1785 – Umsatzsteuer nach § 13b UStG = 1.900,00 – (USt-VA Feld 85) Kontobezeichnung, Steuerschlüssel und Feld für die USt-VA anpassen
- 1577 – Abziehbare Vorsteuer 19% nach § 13b UStG = 1.900,00 – (USt-VA Feld 67)
Beispiele, die in diese Kategorie fallen, finden Sie im Anwendungserlass 13b.7 UStAE des Bundesfinanzministeriums.
Umsatz § 13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren
Abfallwertstoffe und Metalle nach § 13b UStG
Mobilfunkgeräte, Tablett-Computer nach § 13b UStG