Erbrachte Dienstleistung EU-Ausland buchen

Wir möchten eine Rechnung der Kategorie erbrachte Dienstleistung EU-Ausland buchen.

Hier ist nun wieder zu unterscheiden, ob es sich um Dienstleistungen für ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt. Grundsätzlich schulden wir bei Privatpersonen die Umsatzsteuer und bei Leistungen an Unternehmen der Leistungsempfänger (es gibt hier Ausnahmen).

Haben wir also Leistungen an einen ausländischen Unternehmer mit Firmensitz eines EU-Mitgliedstaates erbracht, benötigen wir erstmal dessen Umsatzsteuer-ID-Nr.. Diese lassen wir dann beim Bundeszentralamt für Steuern prüfen. Wenn diese bestätigt wurde, können wir eine Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer ausstellen. Nun schulden nicht mehr wir, sondern unser Kunde die Umsatzsteuer seines Landes und diese ist auch von ihm abzuführen.

Wir verfahren nun mit einer solchen Rechnung wie folgt. Rechnungen für erbrachte Leistungen für einen Kunden im EU-Ausland, welche dort umsatzsteuerpflichtig sind, buchen wir auf das Konto „Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempfänger die USt schuldet  § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG„. Gleichzeitig sollte unser Buchführungsprogramm diesen Umsatz im Feld 21 der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfassen.

Beispiel:

Wir waren für ein bulgarisches Unternehmen als Berater tätig. Die Leistung im Wert von 500 Euro ist in Bulgarien umsatzsteuerpflichtig und wir stellen deshalb keine deutsche Umsatzsteuer in Rechnung.

Buchung SKR03:

  1. 8336 – Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempfänger die USt schuldet § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG = 500,00 (USt-VA Feld 21)

Umsatz EU Ausland
Leistungen im Ausland