Wareneingang Drittland buchen

Wie gehen wir vor, wenn wir einen Wareneingang Drittland buchen wollen?

Bei einem Wareneingang aus einem Drittland gilt das Bestimmungslandprinzip. Siehe auch § 3 Abs. 8 UStG. Das bedeutet die Waren sind dort umsatzsteuerpflichtig, wo sie verbraucht bzw. genutzt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen wir eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Bei Warenlieferung zahlen wir die deutsche Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze, beim Zollamt oder an den Spediteur.

Erhält man eine Warenlieferung aus einem Land, welches nicht Mitglied der EU ist (Drittland), spricht man vom Import.

Beispiel:

Wir haben Spezialbolzen bei einem amerikanischen Unternehmen bestellt. Die Ware im Wert von 1000 Euro wird geliefert und es liegt uns eine Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer vor. Die Einfuhrumsatzsteuer von 190 Euro bezahlen wir an den Spediteur beim Empfang der Ware.

Buchung SKR03:

  1. 1588 – Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer = 190,00 (USt-VA Feld 62)
  2. 3559 – Steuerfreie Einfuhren = 1000,00

Die Eingangsrechnung buchen wir demzufolge auf das Konto „Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer“. Unsere Buchhaltungssoftware wird dann beim buchen der Einfuhrumsatzsteuer automatisch das Feld 62 der Umsatzsteuervoranmeldung bestücken.

Umsatz Drittland
Warenlieferung Drittland

3 thoughts on “Wareneingang Drittland buchen

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